Allgemeine Geschäftsbedingungen der Regine Pilz Eventdekoration UG, München

Bei Miete, Dienstleistungen und/oder Kauf gelten die folgenden Geschäftsbedingungen als akzeptiert.

Preisangaben

Preisangaben verstehen sich sowohl für Miet- als auch Kaufartikel ab Lager Regine Pilz Eventdekoration UG. Verpackungen, Transport und Arbeitszeit gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Nettopreise beinhalten keinen Versicherungsschutz für die im Auftrag vorgesehene Nutzungsdauer. Jegliche Nutzung von Mietartikeln, welche die vereinbarte Zeitdauer überschreitet, ist Gegenstand besonderer Vereinbarungen und einer zusätzlichen Rechnungsstellung. Das Datum und die Uhrzeit der Mietartikelrückgabe sind verbindlich. Jede Verspätung die über zwei Tage hinausgeht, wird gemäß geltendem Tarif in Rechnung gestellt. Verkaufte Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Regine Pilz Eventdekoration UG. Dienstleistungspreise verstehen sich ohne Steuern und ohne Spesen.

Angebote/Bestellungen

Unsere Angebote sind freibleibend und sind grundsätzlich von unseren Geschäftsbedingungen unterlegt. Aufträge bedürfen der Schriftform und erfordern, um als erteilt zu gelten, eine Anzahlung in Höhe von 80% des Auftragswertes, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Auftragserteilung muss schriftlich spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, um Expresskosten zu vermeiden. Zusätzlich erbrachte Leistungen, wie Material, Arbeits- und Wartezeiten, die über das schriftliche Angebot hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Derartige Mehrleistungen sind vom Auftraggeber zu bestätigen.

Garantie

Regine Pilz Eventdekoration UG behält sich vor, vom Auftraggeber eine Sicherheitsleistung in Höhe des Warenwertes zu fordern.

Lieferung

Der Auftraggeber oder ein Handlungsbevollmächtigter muss bei Lieferung und Rücknahme des vermieteten Materials zugegen sein. Erfolgt keine schriftliche Reklamation innerhalb von 24 Stunden, erkennt er an, das Material in guten Zustand, funktionstüchtig und in übereinstimmung mit den geltenden Hygiene- und Sicherheitsstandards erhalten zu haben.

Muster, Skizzen, Pläne und Entwürfe

Muster, Skizzen, Pläne und Entwürfe gelten nur als Anhaltspunkt. Wir sind zur Abweichungen insbesondere hinsichtlich der Farbgestaltung und der Anpassung an die vorgefundenen Gegebenheiten in dem uns erforderlich scheinenden Rahmen berechtigt. Bei Pflanzen und Schnittblumen jeder Art können sich Abweichungen auch aus der jeweiligen Markt- und Liefersituation ergeben. Muster oder Musterdekorationen/ - tische stellen wir zu unseren Selbstkosten in Rechnung.

Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Die Haftung für die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über das vermietete Material, sowie der Gefahrenübergang beginnt im Moment der übergabe und endet nach der erfolgten Rücknahme durch Regine Pilz Eventdekoration UG.
Der Auftraggeber hat als Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Bewilligungen für die bestellten Leistungen vorhanden sind, dass komplikationsloser Zugang zu allen Lokalitäten für Mitarbeiter und Zulieferung von Regine Pilz Eventdekoration UG sichergestellt ist und die allfälligen Erweiterungen des Versicherungsschutzes für den gewählten Zeitraum abgeschlossen wurden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das gemietete Material lediglich für dessen üblichen Verwendungszweck einzusetzen und nichts zu tun oder zuzulassen, was Beschädigungen hervorrufen könnte.
Am vermieteten Material dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von Regine Pilz Eventdekoration UG keinerlei Veränderungen oder Umwandlungen vorgenommen werden. Für Beschädigungen oder nicht zurückerstattetes Material zahlt der zahlt der Auftraggeber die Anschaffung zum Neuwert zuzüglich einer Ausfallentschädigung bis zur Lieferung des Ersatzes.

Pflichten und Haftung durch Flor + Decor Events UG

Regine Pilz Eventdekoration UG verpflichtet sich alle Leistungen nach besten Wissen und Gewissen zu erbringen.
Regine Pilz Eventdekoration UG haftet lediglich nur im Fall von grobem Verschulden der eigenen Mitarbeiter.
Die Haftungshöhe durch Flor + Decor Events UG ist auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden, auch aus entgangenem Gewinn oder Störung des Geschäftsbetriebes ist ausgeschlossen.
Regine Pilz Eventdekoration UG kann nicht für Verspätungen oder die Nichteinhaltung von Lieferterminen, auch durch Dritte, haftbar gemacht werden, die Folge von höherer Gewalt oder von Ihrem Willen unabhängiger Ursachen sind (z.B. Unwetter, Streik, Unfall). Bei Funktionsausfall vermieteten Materials übernimmt Regine Pilz Eventdekoration UG keinerlei Haftung.

Reklamationen

Reklamationen müssen unmittelbar nach dem Aufbau mündlich und innerhalb 24 Stunden nach Beendigung der Leistungserbringung schriftlich erfolgt sein. Ansonsten gilt dies als ein unwiderleglicher Verzicht auf vertragliche oder außervertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen.

Annullierung bei Material

Macht der Auftraggeber eine Bestellung, die Material beinhaltet bis zu 72 Sunden vor dem vorgesehenen Bereitstellungsdatum rückgängig, so werden alle bis zum Moment der Annullierung entstandenen Kosten berechnet. Eine kurzfristigere Stornierung der Bestellung, unabhängig von den Gründen, ist nicht möglich. Selbst bei Leistungsverzicht wird der gesamte Materialpreis fällig.

Annullierung der Dienstleistung

Macht der Auftraggeber eine Bestellung, die Dienstleistung beinhaltet, bis zu 36 Stunden vor dem vorgesehenen Bereitstellungsdatum, egal aus welchem Grund rückgängig, so wird eine Entschädigung für alle bis zum Moment der Annullierung entstandenen Kosten sowie für andere Schäden fällig. Bei kürzerer Annullierungsfrist werden mindestens 70% der geplanten Dienstleistung sowie eine Entschädigung für alle bereits bis zum Moment der Annullierung entstandenen Kosten und andere Schäden fällig.

Zahlungsbedingungen

Der gesamte Rechnungsbetrag wird innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Kosten zurückzuerstatten, die ein eventuelles Streitverfahren im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstanden sind.

Gerichtsbarkeit

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.